Rücktransport verletzter Schüler

UKH Hessen inform, 01/2010
Auch im Ausland lassen wir Sie nicht allein

Winterzeit ist Skifahrzelt. Viele Klassenfahrten hessischer Schulen führen zum Skifahren in die Alpenregion. Doch was passiert nach einem Unfall in Bayern oder im benachbarten Ausland? Was ist, wenn die Verletzung so schwer ist, dass der normale Rücktransport nicht mehr gewährleistet ist? Das sind Fragen, die der nachfolgende Artikel beantwortet.

„Liegendtransport erforderlich!” 

Am vorletzten Tag der Skifreizeit passierte es: Die Skier verkanteten sich und der sechzehnjährige Martel P. stürzte bei der letzten Abfahrt. Die Folge war ein Unterschenkelbruch. Marcel kam sofort ins örtliche Krankenhaus und wurde operiert. Nun stellte sich die Frage des Heimtransportes. „Die geplante Rückfahrt der Klasse mit dem Reisebus ist mit dieser Verletzung nicht zu bewerkstelligen, es kommt nur 

ein Liegendtransport im Krankenwagen in Frage”, so Oberarzt Volker M. von der örtlichen Klinik. Über diesen Sachverhalt wurden wir von der Klassenlehrerin unverzüglich Informiert. Wie konnte nun der Rücktransport von Marcel organisiert werden? Grundsätzlich kommen zwei Arten des Rücktransports in Betracht. 

Verlegung 

Die Verlegung ist der Transport von einem Krankenhaus im Ausland zur stationären Weiterbehandlung im Inland. Fine vorzeitige Verlegung kommt nur in Betracht, wenn dies aus medizinischen Gründen geboten ist oder andere triftige Gründe vorliegen (z.B. Trennung von der Familie bei jüngeren Verletzten). Zu berücksichtigen sind dabei die Gesamtumstände (z.B. die Dauer der stationären Behandlung, das Alter des Verletzten und die Transportfähigkeit). In den meisten europäischen Nachbarländern ist zum Glück eine optimale medizinische Versorgung gewährleistet. Die vorherige Zustimmung des Unfallversicherungsträgers zur Verlegung ist aber grundsätzlich einzuholen. 

Heimtransport nach Behandlung 

Nach der Entlassung aus stationärer oder ambulanter Behandlung im Ausland wird zunächst die Möglichkeit geprüft, ob die Rückreise im Klassenverband erfolgen kann. Wenn nicht, ist eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem privaten PKW möglich. Etwaige Mehrkosten können nach den Reisekostenrichtlinien erstattet werden. Ist wegen der Unfallfolgen eine besondere Transportart erforderlich (z. ß. mit dem Krankenwagen). werden die Kosten dafür im Allgemeinen vorn zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Über die Wahl des Transportmittels sowie den Zeitpunkt der Verlegung entscheidet der behandelnde Arzt.

Unbürokratische Lösungen

Zurück zu unserem Fall. Marcel P. wurde im örtlichen Krankenhaus mit einem Gips versorgt. Per behandelnde Arzt entschied, dass eine Heimreise im Bus medizinisch nicht zu vertreten war. Die UKH hat mit einigen Transportunternehmen Abkommen, sodass ein Rücktransport schnell organisiert werden konnte. Es folgten Telefonate mit dem behandelnden Arzt, der Klassenlehrerin sowie dem Transportunternehmen. Den Bericht des Krankenhauses erhielten wir per Fax. Binnen einer Stunde war der Rücktransport organisiert. Natürlich informierten wir auch die Eltern. die sich sehr erleichtert zeigten.

In einem anderen Fall war kein Rücktransport erforderlich: Die 15-jährige Michelle L. stürzte beim Rodeln und erlitt einen Unterarmbruch. Glücklicherweise kam sie um eine Operation herum, der Bruch wurde mit einem Gips versorgt. Aus medizinischer Sicht sprach nichts gegen eine Rückreise im Bus. 

Anders verhält es sich, wenn die ambulante Versorgung vor Ort länger dauert als die Klassenfahrt. Die Klasse ist bereits nachhause gefahren und der verletzte Schüler muss mit der Bahn nach Hause fahren. In diesem Fall werden die Kosten der Bahnrückfahrt oder mit dem PKW nach den Reisekostenrichtlinien erstattet. Das gilt auch für Begleitpersonen, die den Schüler aufgrund seines jugendlichen Alters oder wegen der Schwere der Verletzung begleiten.

Gute Zusammenarbeit 

Die Beispiele zeigen, dass eine gute 7usammenarbeit und schnelle Information die Grundlagen sind, um die optimale Versorgung zu gewährleisten. Natürlich gelten hier auch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Es wird daher immer nach Lage des Einzelfalles entschieden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie vor dem Transport mit uns Kontakt aufnehmen.

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