Richtlinien für die Ausbildung und Überprüfung von Lehrkräften für die Berechtigung zum Unterrichten in Schulski- und Schulsnowboardkursen und für die Leitung dieser Kurse

II.6 – 170.000.076 – 42 – 
Gült. Verz. Nr. 7014

Skilaufen und Snowboardfahren an Schulen haben wegen ihrer besonderen Möglichkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen positiv zu beeinflussen, einen anerkannten Platz in der pädagogischen Arbeit. 

Der Unterricht in Ski- und Snowboardkursen dient nicht allein dem Erlernen von Bewegungsfertigkeiten, sondern muss sich gleichermaßen mit Sicherheits- und Ausrüstungsfragen, mit Fragen des Umweltschutzes und mit dem angemessenen Verhalten des Einzelnen und der Gruppe auf Pisten und Loipen sowie bei der Benutzung alpiner Beförderungsanlagen befassen. 

Die Vermittlung von Fachinformationen und Wissen über ökologische Zusammenhänge, gezielte konditionelle Vorbereitung sowie das Erfahren sozialer Prozesse im Zusammenhang mit Wintersportveranstaltungen und das Wecken überdauernder Interessen an der Ausübung des Wintersports und dessen kritische Reflexion sind übergeordnete Zielsetzungen. 

Nicht zuletzt wegen der Gefahren des Sporttreibens im alpinen Raum müssen Lehrkräfte, die in Schulski- und/oder Schulsnowboardkursen unterrichten, und insbesondere Lehrkräfte, die solche Kurse leiten, für diese Aufgaben besonders qualifiziert sein. 

Die Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) führt daher in meinem Auftrag Grund- und Erweiterungslehrgänge zum Erwerb der Qualifikation 

  • zum Unterrichten in Ski- und Snowboardgruppen unter verantwortlicher Leitung 

und 

  • zur Leitung von Schulski- und Schulsnowboardkursen 

durch. 

Anderen Organisationen/Institutionen kann auf Antrag von mir die Genehmigung erteilt werden, auf der Grundlage der nachfolgend beschriebenen Ausbildungsinhalte, Ausbildungsdauer und Prüfungsanforderungen entsprechende Lehrgänge anzubieten. 

A Grundlehrgänge zum Erwerb der Berechtigung zum Unterrichten von Ski- oder Snowboardgruppen 

1. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Lehrkräfte im hessischen Schuldienst. 

2. Ausbildung und Überprüfung von Lehrkräften für die Berechtigung zur Erteilung von Ski- oder Snowboardunterricht: 

Ausbildung und Prüfung in der Disziplin „Ski“ umfassen die Bereiche Alpinskilauf und Skilanglauf, in der Disziplin „Snowboard“ die Bereiche Snowboard und Skilanglauf. Die praktischen und theoretischen Inhalte der Ausbildung orientieren sich an den Lehrplänen des Deutschen Verbandes für das Skilehrwesen (DVS) und seiner ihm angeschlossenen Verbände. 

3. Inhalte des Grundlehrgangs: 

  • Grundlagen des Skilanglaufs in Praxis und Theorie, 
  • Technik und Methodik des Alpinskilaufs bzw. des Snowboardfahrens (erste Erfahrungen, paralleles Grundschwingen bzw. Schwingen, Lehrwege, Erfahrungserweiterung, Spiel- und Wettbewerbsformen, Unterrichtsmaßnahmen, Unterrichtsmittel, Unterrichtsorganisation), 
  • Kennen lernen und Einsatzmöglichkeit anderer Schneesportgeräte, 
  • Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung, 
  • Ausrüstung, Materialpflege, Wachskunde, 
  • Winterliche Berggefahren, Erste Hilfe, 
  • Rechtsfragen, Verhaltensregeln, Sorgfalts- und Aufsichtspflicht, einschlägige Verordnungen und Erlasse, 
  • Natursport und Umwelterziehung; Problemaspekte des Winter- und Alpinsportes. 

Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die die Berechtigung zur Leitung von Schulski- und Schulsnowboardkursen (gem. Abschnitt B) erwerben wollen, erhalten neben der jeweiligen Spezialdisziplin (Alpinski oder Snowboard) eine Einführung in der jeweils anderen Disziplin. 

4. Zeitlicher Rahmen: 

Der zeitliche Rahmen gilt sowohl für die Ausbildung/Einführung im Alpinskilauf als auch für die Ausbildung/Einführung im Snowboardfahren, jeweils einschließlich Skilanglauf. 

Er gliedert sich in: 

  • -Technikausbildung mit ca. 20 Stunden, 
  • -Methodikausbildung mit ca. 15 Stunden, 
  • -Theorie mit ca. 15 Stunden, 
  • -Eigenrealisation/individuelle Verbesserung mit ca.  5 Stunden, 
  • -Überprüfung (Theorie und Praxis) mit ca.  5 Stunden. 

5. Prüfung: 

Die Prüfung ist bestanden, wenn in den nachfolgenden Prüfungsteilen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden: 

5.1 Praxis 

Die Praxisprüfung orientiert sich an den vom DVS und den ihm angeschlossenen Verbänden festgelegten Prüfungsrichtlinien für Skilanglauf, Alpinskilauf und Snowboard. 

5.2 Theorie 

Mit Hilfe eines Fragebogens oder im Rahmen eines Kolloquiums werden Kenntnisse überprüft, die zum Unterrichten in Ski- bzw. Snowboardgruppen und im Skilanglauf notwendig sind. 

5.3 Lehrversuch 

Anhand vorgegebener praxisorientierter Themen ist die Befähigung nachzuweisen, Ski- oder Snowboardgruppen selbstständig unterrichten zu können.  

5.4 Prüfungsausschuss 

Der Prüfungsausschuss wird aus mindestens zwei von der ZFS beauftragten fachkundigen Lehrkräften gebildet. 

5.5 Wiederholung 

Werden Leistungen in einem der geforderten Prüfungsteile nicht als ausreichend beurteilt, kann die Prüfung in einem folgenden Lehrgang wiederholt werden. Die bei der Erstprüfung erfolgreich abgeschlossenen Prüfungsteile werden angerechnet. 

B Erweiterungslehrgänge zum Erwerb der Berechtigung zur Leitung von Schulski- und  Schulsnowboardkursen (Skilanglauf, alpiner Skilauf, Snowboard) 

1. Teilnahmeberechtigung: 

Teilnahmeberechtigt sind Lehrerinnen und Lehrer im hessischen Schuldienst, die 

  • eine Lehrbefähigung für das Fach „Sport“ haben und 
  • die erfolgreich an einer Alpinski- und/oder Snowboardausbildung im Rahmen eines Grundlehrganges teilgenommen haben (vgl. Abschnitt A). 

2. Ausbildung und Prüfung: 

Die Ausbildung und Prüfung beinhalten vertiefte theoretische und praktische Anforderungen. 

3. Inhalte der Erweiterungslehrgänge: 

  • Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Schulski- und Schulsnowboardkurses, 
  • Alternativ- und Ergänzungsangebote (z.B. Eislaufen, ökologische Wanderung), 
  • Lehrplan/Literatur, 
  • einschlägige Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze, 
  • Materialkunde, 
  • Skigymnastik, Trainingsprogramme, 
  • Naturschutz und Wintersport, 
  • erlebnispädagogische Aspekte.

4. Zeitlicher Rahmen: 

  • Praxis ca. 8 Stunden, 
  • Theorie und Unterricht ca. 12 Stunden, 
  • Prüfung (einschließlich Hausarbeit) ca. 10 Stunden. 

5. Prüfung: 

Die für die Leitung von Schulski- und Schulsnowboardkursen notwendigen Kenntnisse sind in 

  • einer schriftlichen Ausarbeitung und in 
  • einem Kolloquium 
  • nachzuweisen. 
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. 

6. Prüfungsausschuss: 

Der Prüfungsausschuss wird aus mindestens zwei von der ZFS beauftragten fachkundigen Lehrkräften gebildet. 

7. Wiederholung: 

Werden Leistungen in einem der geforderten Prüfungsteile als nicht ausreichend beurteilt, kann die Prüfung in einem folgenden Lehrgang wiederholt werden. Der bei der Erstprüfung erfolgreich abgeschlossene Prüfungsteil wird angerechnet. 

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Lehrgangs- und Qualifikationsbescheinigungen nach den im Anhang aufgeführten Mustern ausgestellt. 

Download Anhang

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