Resolution der Landessportkonferenz Hessen zum Schulsport in Hessen

Wiesbaden, den 11. 11. 1996, II B 4.1-170/8710 – 2 – ABl. 12/96, S. 677

Schulsport ist ein eigenständiger und unaustauschbarer Bereich von Bildung und Erziehung. Da Bildung und Erziehung gemäß der Hessischen Verfassung in den Aufgabenbereich des Staates gehören, hat die Institution Schule den Auftrag, auch zu Sport, Spiel und Bewegung zu erziehen und Erziehung durch Sport, Spiel und Bewegung zu ermöglichen. 

Durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen sind die entwicklungsfördernden Leistungen pädagogisch angeleiteter Bewegungsaktivitäten nachgewiesen. 

Das Fach Sport ist das einzige Bewegungsfach in der Schule. Körper- und Bewegungserfahrung, wie sie im Schulsport vermittelt werden, sind wichtige Elemente der Persönlichkeitsentwicklung. Das Vertrauen in die eigene körperliche Leistungsfähigkeit ist Basis für die Entwicklung einer sicheren Identität. 

Sportliche Aktivität kann Haltungsfehler, Koordinations- und Wahrnehmungsstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Sprachprobleme, Hyperaktivität u. a. Verhaltensauffälligkeiten vermeiden helfen. Sie kann Einfluss auf die Lebensführung zur Zurückhaltung gegenüber Genussgiften nehmen. 

Der Schulsport besitzt die Möglichkeit, den Grundstein für die persönliche Einstellung zu einem gesundheitsfördernden Lebensstil und gesundheitsbewusstem Verhalten zu legen. 

Der Schulsport bietet viele Gelegenheiten zum sozialen Lernen. Einhaltung von sozialen Regeln, Achtung von Mit- und Gegenspielern, kooperatives Handeln und Fairness stellen grundlegende Wertorientierungen und Verhaltensmuster dar, die in Spiel- und Wettkampfsituationen des Schulsports vermittelt werden. 

Schulsport führt die Heranwachsenden zur kritischen Teilnahme am Sport in der Gesellschaft und zeigt Möglichkeiten auf, wie Sportaktivitäten in die alltägliche Lebensführung integriert werden können. 

Eine Beschränkung des Sportunterrichts, aber auch des außerunterrichtlichen Sports wäre ein äußerst schwerwiegender und ein durch nichts zu rechtfertigender Eingriff in den Bildungsprozess junger Menschen. 

Deshalb fordert die Landessportkonferenz alle in Hessen für den Schulsport Verantwortlichen auf, auch weiterhin die notwendigen Rahmenbedingungen und bestehenden positiven Ansätze sowohl für den Sportunterricht als auch für den außerunterrichtlichen Schulsport zu sichern. Dies bedeutet insbesondere: 

  • Aufrechterhaltung des obligatorischen Sportunterrichts, mindestens im bisherigen Umfang in den jeweiligen Verordnungen und Umsetzung der Rahmenvorgaben in die Stundenpläne der Schulen. 
  • Begrenzung der Flexibilisierung auch für das Fach Sport gemäß der Verordnung über die Stundentafeln („Verordnung über die Stundentafeln für die Grundschule, die Schule für Lernhilfe und die Mittelstufe der allgemeinbildenden Schulen“) bis zu max. zwei Stunden je Schulstufe. 
  • Erhalt des Sportunterrichts an beruflichen Schulen. 
  • Abbau von fachfremdem Sportunterricht – insbesondere an Grundschulen und Sonderschulen – durch vermehrte Einstellung sportfachlich qualifizierter Lehrkräfte. 
  • Umsetzung der täglichen Bewegungszeit an jeder Grundschule.  Die in den Stundentafeln vorgesehene Einrichtung von Wahlpflichtkursen und Arbeitsgemeinschaften sind auch für den Sport mehr als bisher zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich des Sportförderunterrichts. 
  • Die Programme:
    • Zusammenarbeit von Schule und Verein im Bereich Breiten- und Freizeitsport 
    • Zusammenarbeit von Schule und Verein im Bereich der Talentsuche und Talentförderung und 
    • das Schulsportliche Wettkampfprogramm 

sind in ihrer spezifischen Vielfalt zu erhalten und finanziell abzusichern. 

  • Der Bereich Sport, Spiel und Bewegung (z. B. Sportabzeichen, Spiel- und Sportfeste, Projekttage und -wochen, Schullandheimaufenthalte und Studienfahrten usw.) ist insgesamt als integrativer Teil des Schullebens weiter auszubauen. 
  • Im Studiengang L1 und L5 sind für alle Studierenden grundlegende Aspekte von Sport, Spiel und Bewegung als Studieninhalte verbindlich vorzusehen. 
  • Zwischen den Fachbereichen Sport der Hessischen Hochschulen und den Studienseminaren sollte mehr als bisher kooperiert werden. 
  • Motologie und Psychomotorik sind in der Lehrer-Fortbildung verstärkt zu berücksichtigen; ggf. sind Weiterbildungskurse einzurichten. 
  • Der Bereich Sport, Spiel und Bewegung ist in dem neu zu schaffenden Landesinstitut für Pädagogik vergleichbar mit den anderen großen Aufgabenfeldern einzurichten und entsprechend auszustatten. 

Die Landessportkonferenz Hessen wendet sich entschieden gegen an einzelnen Schulen vollzogene oder geplante Einschränkungen der Sport-, Spiel- und Bewegungszeiten im Schulsport. 

Der Schulsport darf aber auch nicht zur Verhandlungsmasse in Diskussionen um Finanzierungsengpässe öffentlicher Haushalte werden, denn er ist keine Freizeitbeschäftigung, sondern Element einer ganzheitlichen Erziehung der heranwachsenden Generation…

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