Ohrstecker: Ausschluss vom Sportunterricht
Artikel in „Bayerische Schule“ Nr. 6/2001*
von Hans-Peter Etter
Ein Schüler der 5. Jahrgangsstufe trägt einen Ohrstecker. Daraufhin fordert die Sportlehrerin den Schüler auf, im Sportunterricht den Ohrstecker heraus zu nehmen. Der Schüler begründet seine Verweigerung mit Infektionsgefahr.
Die Fachkonferenz Sport hatte vorher festgelegt, das Überkleben der Ohrstecker mit Pflaster nicht zu gestatten, da bei bestimmten Sportdisziplinen Gefahren für die Schüler nicht ausgeschlossen werden könnten.
Da der Schüler die Entfernung des Ohrsteckers verweigerte, schloss die Schule den Schüler vom Sportunterricht aus. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam (Az.: 2 L 532/97) ist der Beschluss der Schule nicht zu beanstanden, hier von einer Ausnahmeregelung für diesen Schüler keinen Gebrauch zu machen.
Weitere Informationen:
Hans-Peter Etter in „Bayerische Schule“ Nr. 6/2001, zitiert nach VBE – Landesverband Hessen: Lehrer und Schule – Juli/August 2001, S. 66