Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein Gemeinsames Programm des Hessischen Kultusministeriums und des Landessportbundes Hessen

ABl 9/1992, S. 685

 

Unter dem Titel „Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Sportverein“ haben das Hessische Kultusministerium und der Landessportbund Hessen ein Förderprogramm erarbeitet, das ab dem Schuljahr 1992/93 greifen wird. Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung vor. Ab dem Schuljahr 1992/93 haben hessische Schulen die Möglichkeit, personelle und sächliche Unterstützungen zum Aufbau eines breiten- und freizeitsportlichen Angebotes zu erhalten.

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I Präambel [ … ]

II Grundlagen [ … ]

2. Zielsetzung

Ausgehend von den Freizeitinteressen und den Bewegungsbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen sowie den räumlichen und materiellen Bedingungen der Schule, des Vereins und des sozialen und kulturellen Umfeldes (Stadtteil; Gemeinde) werden Gelegenheiten zu vielfältigen Körper- und Bewegungserfahrungen sowie zu breiten- und freizeitsportlichen Aktivitäten geschaffen.

Dabei wird besonderer Wert auf Möglichkeiten zur Mitgestaltung durch die Kinder und Jugendlichen und auf das Einbeziehen des räumlichen Umfeldes der Schule gelegt.

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Kooperationsprogramm vorrangig folgende Ziele:

  • Hinführen zu sinnvoller Freizeitbetätigung über die Vermittlung breiten- und freizeitsportlicher Inhalte und vielfältiger Körper- und Bewegungserfahrungen,
  • Entwickeln neuer Angebotsformen und Erweitern der Programmpalette der Schulen und Sportvereine (z. B. um ästhetisch-gestalterische Bewegungskünste, Elemente der „alternativen Bewegungskultur“, psychomotorische Ansätze und um solche Bewegungsformen, die Abenteuer beinhalten und einen hohen Erlebniswert haben),
  • Gesundheit als körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden erleben, soziale und ökologische Zusammenhänge von Gesundheitsgefährdung reflektieren, die persönliche Verantwortung sowie Handlungsmöglichkeiten für eine gesunde Lebensweise erkennen,
  • einen Ausgleich zur schulischen und außerschulischen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen zu schaffen, deren Bewegungsmöglichkeiten oft eingeschränkt sind,
  • gemeinsame, spielerische und sportliche Aktivitäten als kommunikative, sozialintegrative Begegnungsmöglichkeiten bewusst erleben.
  • Anleiten zu bewusstem Umgang mit Umwelt und Natur,
  • „Schwellenängste“ für eine Mitgliedschaft im Sportverein abbauen.

Um diese Ziele zu verwirklichen, sollen „Patenschaften“ zwischen Schulen und Sportvereinen geschlossen werden. Kontakte zwischen den Schulleitern/ Schulleiterinnen und Vereinsvorsitzenden sowie zwischen Lehrern/Lehrerinnen und Übungsleitern/Übungsleiterinnen intensiviert und die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen von Schulen und Sportvereinen (z. B. Spiel- und Sportfeste, Projekttage, Sportabzeichenabnahme usw.) gefördert werden.

Das vorliegende Programm zielt auf die Verknüpfung von sportlichen und sozialen Themenstellungen. Bewegungsangebote sollten dabei als Lerngelegenheiten für die Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen, kulturellen und räumlichen Umfeld der Kinder und Jugendlichen genutzt werden. Als methodisches Vorgehen empfehlen sich deshalb ganzheitliche und projektorientierte Arbeitsformen.

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3. Organisation

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Bei der Auswahl der Projekte ist darauf zu achten, dass der kooperierende Sportverein im Kinder- und Jugendbereich neben einem vielseitigen sportlichen Angebot auch außersportliche Freizeitaktivitäten anbietet. Richtlinien über den Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen, Art, Umfang und Höhe der Zuwendung und Verfahren werden in der Anlage 1 veröffentlicht.

4. Finanzierung

Zu Beginn eines Haushaltsjahres werden den Staatlichen Schulämtern die erforderlichen Haushaltsmittel nach Maßgabe des Landeshaushalts zur Verfügung gestellt. Die Staatlichen Schulämter berichten bis zum 15. November eines jeden Jahres über die Art und Anzahl der eingerichteten freiwilligen Sportarbeitsgemeinschaften und führen den entsprechenden Verwendungsnachweis über die zugewiesenen Haushaltsmittel.

5. Rechtliche Aspekte

Die Veranstaltungen der freiwilligen Sportarbeitsgemeinschaften stellen rechtlich einen Teil des außerunterrichtlichen Schulsports dar. Die Teilnahme ist freiwillig.

Zu Leitern/Leiterinnen der freiwilligen Sportarbeitsgemeinschaften können sowohl Sportlehrerinnen und Sportlehrer als auch Vereinsübungsleiter und Vereinsübungsleiterinnen mit einer gültigen Lizenz durch die Schulleiterin oder den Schulleiter der Schule bestellt werden, die mit dem jeweiligen Sportverein zusammenarbeitet. Die Leiterinnen und Leiter der freiwilligen Sportarbeitsgemeinschaften haben die für den Sportunterricht geltenden Vorschriften, insbesondere die über die Aufsicht über Schüler zu beachten; sie unterstehen insoweit den Weisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters, der/die die Bestellung ausgesprochen hat.

Versicherungsschutz ist für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und Leiterinnen und Leiter der freiwilligen Sportarbeitsgemeinschaften gewährleistet.

Wiesbaden, den 11. Mai 1992

Anlage 1: [ … ]

7. Inkrafttreten

Förderung der Zusammenarbeit von Schule. Diese Richtlinien treten zum 1. August 1992 in Kraft.

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