Förderung der Integration durch Sport – Intensivierung der Zusammenarbeit von Sonderschulen und Sportvereinen

Erlass VA 3.1-925/36/8-651 v. 9. 11. 89 – ABl. 12/89 S. 1047

 

1. Ausgangssituation

Sporttreiben als wesentlicher Inhalt der Freizeitgestaltung, als Mittel zur Gesunderhaltung und notwendige Auseinandersetzung mit dem Körper ist für einen Großteil der Bevölkerung zur Selbstverständlichkeit geworden.

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2. Zielsetzung

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„Besondere Bedeutung kommt der Integration der behinderten Kinder und Jugendlichen in der Gesellschaft zu. Der Sport kann hierfür einen Beitrag leisten, und zwar sowohl für die Integration in außerschulischen Sportgruppen wie für regelmäßige, gemeinsam von Sportorganisationen und Schulen getragenen Veranstaltungen, bei denen behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche miteinander Sport treiben, wo immer es möglich gemacht werden kann. Die Schulen können durch Informationsarbeit eine wichtige Aufklärungsfunktion hinsichtlich der außerschulischen Sportangebote übernehmen und auf Integration und außerschulisches Sporttreiben vorbereiten. Partnerschaften zwischen Sonderschulen und Sportvereinen bzw. -abteilungen sind zu empfehlen“ (vgl. Beschluss der KMK vom 18. Sept. 1981).

Ziel soll es sein, dass in den nächsten Jahren möglichst jede Schule mit einem Sportverein zusammenarbeitet und entsprechende Integrationssportgruppen eingerichtet werden. Wichtig zur Erreichung der Integrationsziele sind dabei aber auch die Organisation gemeinsamer Sportveranstaltungen und Angebote zur allgemeinen Freizeitgestaltung.

Im Einzelnen werden durch die Integration in den Vereinssport für die Schüler der Sonderschulen folgende Ziele angestrebt:

  • Soziale Integration in neue, feste Gruppen in der Schul- bzw. Wohnumgebung
  • Begegnung und Auseinandersetzung mit nichtbehinderten Jugendlichen (Entwicklung gegenseitiger Akzeptanz, „voneinander lernen“)
  • Entwicklung realistischer Selbsteinschätzung im sozialen und sportlichen Verhalten
  • Kennen lernen und Mitgestalten neuer Freizeit- und Sportaktivitäten, d. h. Gestaltung des Sporttreibens und des darüber hinausgehenden Freizeitbereiches
  • Ausgleich motorischer Defizite (Kompensation)
  • Kennen lernen neuer Sportarten, eigener Fähigkeiten, Begabungen, Interessen (Verbesserungen des motorischen Qualifikationsniveaus und Erweiterung der Bandbreite sportlicher Kompetenz)
  • Heranführung an den außerschulischen organisierten Sport (der Erwachsenenwelt)
  • Interessen wecken und Grundlagen schaffen für ein selbstbestimmtes, kreatives Freizeitverhalten, lebenslanges Sporttreiben und die Entwicklung von Körper- und Gesundheitsbewusstsein.

3. Praktische Umsetzung

Um diese Ziele möglichst landesweit zu verwirklichen, soll in allen Schulamtsbezirken mit der Einrichtung jeweils eines Kooperationsprojektes – zunächst in der Trägerschaft der betreffenden Sonderschule – begonnen werden. Nach einer Projektphase von zwei Jahren sollen die „Integrationssportgruppen“ in die Trägerschaft der Vereine übernommen und dafür

neue Projekte gefördert werden.

3.1 Inhaltliche Ausgestaltung

Im Rahmen jedes Kooperationsprojektes wird mindestens eine wöchentliche Doppelstunde Sport – mit Jugendlichen aus der beteiligten Sonderschule und dem entsprechenden Sportverein – integrativ als Schulveranstaltung durchgeführt. Hierfür besonders geeignet sind Elemente des Breiten- und Freizeitsports. Auch aus Gründen der Vielfältigkeit der Angebote soll auf Festlegungen zugunsten einzelner, spezieller Sportarten verzichtet werden.

Darüber hinaus sollen – in der Zusammenarbeit beider Partner – weitere Veranstaltungen mit sportlichen Schwerpunkten (z. B. Spielfest, Wettkämpfe) und Angebote zur allgemeinen Freizeitgestaltung (mit Inhalten der Vereinsjugendarbeit, z. B. Spielenachmittage, Freizeiten) angeregt werden. Wünschenswert ist im Weiteren die Durchführung von gemeinsam veranstalteten „Schulprojektwochen“ (z. B. Bau von Sportgeräten im fächerübergreifenden Unterricht, Wanderfahrten mit sportlichem Schwerpunkt).

3.2 Projektbeginn/Kontaktaufnahme

Die vorliegende Projektbeschreibung ist zu Beginn des Schuljahres 1989/90 über die Regierungspräsidenten an die Staatlichen Schulämter weitergeleitet worden. Über die Sitzungen der Schulsportkoordinatoren und der Schulleiter-Dienstversammlungen werden alle Sonderschulen über Ziele, Inhalte und Verfahrensweisen informiert. An der Zusammenarbeit interessierte Schulen wenden sich an die zuständigen Staatlichen Schulämter.

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