Erklärung des Deutschen Sportlehrerverbandes – Landesverband Hessen zum Schulsport vom 11. 10. 1997
Von: Herbert Stündl
1. Vorsitzender Deutscher Sportlehrerverband, Landesverband Hessen, Gießen 11. Oktober 1997
Der Staat hat die Pflicht, Bildung und Erziehung zu garantieren. Wichtiger Bestandteil eines umfassenden Bildungsangebots ist der Schulsport. Er ist nach dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, der als „Zweites Aktionsprogramm für den Schulsport“ am 17. April 1985 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportbund in Bonn veröffentlicht wurde als „ein eigenständiger und unaustauschbarer Bereich von Bildung und Erziehung“ politisch festgeschrieben worden. Für die erzieherischen, sozialen und gesundheitsorientierten Funktionen des Schulsports gibt es keine Alternative.
Mit großer Sorge verfolgt der Sportlehrerverband Entwicklungen, die diesen Grundsätzen widersprechen. An fast keiner hessischen Schule gibt es mehr die verbindlich vorgeschriebene 3. Sportstunde. Ein Missbrauch der „Flexibilisierung von Stundentafeln“ und die falsch verstandene „Öffnung von Schulen“ machen die Motorik und Fitness unserer Schulkinder defizitär.
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen hat jedes zweite Grundschulkind Muskelschwächen und jedes dritte Kind Haltungsfehler. Koordinative Schwächen und Fitnessmängel sind unübersehbar. Gesundheitliche Risiken zeichnen sich deutlich ab: 20,9% der Kinder haben Übergewicht und gar 40% zeitweilige oder dauerhafte Kreislaufprobleme.
Weder die Sportorganisationen noch andere Bereiche der Gesellschaft können die durch Bildungsversäumnisse entstehenden individuellen Benachteiligungen ausgleichen. Sportunterricht muss staatlicher Auftrag bleiben und darf im Fächerkanon der Schule keine Abwertung erfahren. Wegen seines einzigartigen Handlungscharakters leistet der Sport in der Schule einen wesentlichen, nicht austauschbaren Beitrag zur ganzheitlichen Bildung. Er fördert motorische Entwicklung und damit Entwicklung überhaupt, individuelle Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit, soziales Verhalten und Wertorientierung bei allen Schülerinnen und Schülern. Der Schulsport leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen. Deshalb fordern die hessischen Sportlehrerinnen und Sportlehrer:
- Erhaltung des Sportunterrichts als staatliche Aufgabe.
- Mindestens drei Stunden Sportunterricht pro Woche.
- Einführung einer zusätzlichen täglichen Bewegungszeit in allen Grundschulen.
- Motopädagogische Fort- und Weiterbildungen für alle Lehrkräfte an Grundschulen.
- Sicherung eines regelmäßigen Sportunterrichts im beruflichen Schulwesen.
- Vermehrte Einrichtung sowohl von Sportarbeitsgemeinschaften als auch von
- Sportförderunterricht.
- Erteilung des Sportunterrichts durch pädagogisch ausgebildete Sportlehrkräfte in allen Schularten.
- Kontinuierliche Einstellung junger Sportlehrkräfte.
- Keine Delegierung des unterrichtlichen Schulsports an außerschulische Einrichtungen.
- Sicherung der notwendigen Rahmenbedingungen für den Schulsport.
Wir appellieren gleichzeitig zusammen mit dem Landeselternbeirat an die Eltern: „Achten Sie darauf, dass nicht noch mehr Sportstunden für Ihre Kinder ausfallen und setzen Sie sich für einen geregelten Sportunterricht ein.“ Die Sportlehrkräfte fordern wir auf, einen engagierten und wirkungsvollen Sportunterricht zu erteilen und dem Sport an der Schule den entsprechenden Stellenwert zu sichern.