Erklärung der Kultusministerkonferenz zur zukünftigen Stellung der Eliteschulen des Sports
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.02.2011
In den Ländern sind mit den „Eliteschulen des Sports“ (EdS) optimale Lern- und Entwicklungsbedingungen für sportlich besonders begabte Schülerinnen und Schüler vorhanden. Die einzelne „Eliteschule des Sports“ stellt sich zusammen mit dem verbandlichen Sport den besonderen Verpflichtungen hinsichtlich der Aufgabe, schulische und leistungssportliche Anforderungen miteinander vereinbar zu gestalten.
Systeme, die die Anforderungen von Schule und Leistungssport im Sinne einer dualen Karriere auffangen, gehören zum festen Bestandteil der leistungssportlichen Organisations- und Förderstruktur führender Sportnationen.
1. Begriffsbestimmung der Eliteschulen des Sports
„Eliteschulen des Sports“ sind Zentren der schulischen und sportlichen Förderung für leistungssportlich ambitionierte und besonders begabte Kinder und Jugendliche. In enger Abstimmung und Kooperation mit den Olympiastützpunkten bzw. Sportfachverbänden koordinieren und optimieren sie schulische Bildung, leistungssportliches Training, pädagogische Betreuung in Internat oder Teilinternat mit den Zielen
- sportliche Spitzenleistungen im Erwachsenenalter vorzubereiten,
- entsprechend den Fähigkeiten einen optimalen Schulabschluss zu ermöglichen und die ganzheitliche Entwicklung junger leistungssportlich ambitionierter Sporttalente zu unterstützen sowie
- die aus schulischen und leistungssportlichen Anforderungen resultierende Doppelbelastung bewältigen zu helfen.
Bestimmend für „Eliteschulen des Sports“ ist, dass die Anforderungen des Trainings- und Wettkampfsystems eine wesentliche Stellgröße für die strukturell-organisatorischen Rahmenbedingungen und Abläufe an den Schulen und Internaten sind, ohne den spezifischen Bildungsauftrag zu vernachlässigen.
2. Aufgaben und Ziele der Eliteschulen des Sports
Zu den Aufgaben und Zielen des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages – niedergelegt in den Schulgesetzen der Länder – gehört es, dass die Institution Schule die Förderung besonderer Begabungen der Kinder und Jugendlichen ermöglicht.
Vor dem Hintergrund des individuellen biologischen, psychischen und sozialen Entwicklungsstandes der Schüler, ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit sowie ihrer Belastbarkeit erwiesen sich sportliche Fördermaßnahmen (auch in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden) sowohl in Regelklassen/Lerngruppen als auch in speziellen Gruppen als praktikabel. Sie stellen auch künftig den Hauptweg der sportlichen Talentförderung dar, ohne den schulischen Bildungsauftrag zu vernachlässigen.
3. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Eliteschulen des Sports
Die Kultusministerkonferenz hält schulbezogene Qualitätskriterien der EdS für notwendig. Sie erkennt an, dass es verschiedene landestypisch geprägte Modelle und Vorgehensweisen zum Qualitätsmanagement gibt. Auf der Grundlage von schulbezogenen Qualitätsbereichen, Qualitätsmerkmalen und Qualitätskriterien sowie unter Einbeziehung der EdS-Vergabekriterien entwickelt die jeweilige Schule ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) zur Förderung sportlicher Begabungen nach Maßgabe der jeweils zuständigen Kultusbehörden der Länder. Hierbei sollten nachfolgende Aspekte Berücksichtigung finden:
- „EdS“ ist ein Prädikat des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), das von geeigneten Schulen und dem organisierten Sport angestrebt wird. Bei den EdS-Qualitätskriterien handelt es sich um „Vergabekriterien“ für eine temporäre, an den Olympiazyklus gebundene Anerkennung. Diese Kriterien sind an eine spezielle Perspektive (Langfristigkeit des Leistungsaufbaus) und an eine spezifische Funktion (Bewältigung der Doppelbelastung: erfolgreiche schulische und leistungssportliche Laufbahn) gebunden.
- Mit dem Prädikat „EdS“ zertifiziert der DOSB aus seiner Sicht die Arbeit des Verbundsystems bei der Förderung sportlich begabter Schülerinnen und Schüler. Die sportlichen Kriterien werden vom DOSB verantwortet.
- Wenn Schulen als Teil des Verbundsystems mit dem Prädikat „EdS“ ausgezeichnet werden sollen, muss die Schule auch Qualitätskriterien in der länderspezifischen Ausprägung auf einem angemessenen Niveau erfüllen, die sich auf die Bildungsorganisation und somit auf Schule als Ganzes und deren Gesamtentwicklung beziehen. Die jeweilige Kultusbehörde bestätigt die Erfüllung dieser Kriterien.