Einstellen des Sportunterrichts bei erhöhter Ozonbelastung

Bekanntmachungen und Mitteilungen des Hess. Kultusministeriums
Dr. habil. H. Lange-Aschenfeldt
ABl. 7/91 S. 435

 

Zur Frage der Gestaltung oder des Einstellens des Sportunterrichts bei erhöhter Ozonbelastung hat es seitens des Bundesgesundheitsamtes bisher keine Stellungnahme gegeben.

Unseres Erachtens stellt sich bei erhöhter Ozonbelastung zunächst nicht die Frage, ob der Sportunterricht einzustellen, sondern wie er sinnvoll zu gestalten ist.

Beim gegenwärtigen Kenntnisstand können wir davon ausgehen, dass bei Ozonwerten unterhalb 120 •g/m3 keine Einschränkungen vorzusehen sind. Im Bereich um 180 •g/m3 sind bei mehrstündiger Belastung unter experimentellen Bedingungen geringfügige Minderungen der Lungenfunktionswerte beobachtet worden, die bei höheren Konzentrationen deutlicher wurden. Es ist weiterhin bekannt, dass in Innenräumen geringere Ozonkonzentrationen als an der Außenluft gefunden werden.

Bei erhöhten Ozonkonzentrationen sind also mehrstündige körperliche Belastungen im Freien zu meiden. Das Kriterium „mehrstündig“ dürfte für den Schulsport nur in den seltensten Fällen zutreffen. Da hohe Ozonwerte im Sommer i. a. in der Zeit von etwa 11 bis 19 Uhr auftreten und da während dieser Zeit auch die höchsten Temperaturen herrschen, sollten längerdauernde Belastungen schon wegen der temperaturbedingten Kreislaufbelastung auf andere Tageszeiten verlegt werden.

Für leichtathletische Betätigung gilt, dass außer bei Langstreckenläufen (Radrennen wären hier ähnlich einzustufen) kaum von „längerdauernder“ körperlicher Belastung im hier gemeinten Sinne gesprochen werden kann. Bei Mittelstreckenläufen, z. B. 1000 m, wäre weitaus eher eine Leistungsminderung bzw. erhöhte Anstrengung auf Grund hoher Außentemperaturen anzunehmen; sie müssten im Rahmen des Schulsports sicher nicht unbedingt an ozonreichen Tagen durchgeführt werden. Gegen Kurzstreckenläufe, Springen und Werfen bestehen keine Bedenken.

Mannschaftsspiele wie Fußball erfüllen zwar z. T. das Kriterium „langdauernd“, die körperliche Belastung ist hierbei jedoch intermittierend; außerdem ist kaum davon auszugehen, dass im Sportunterricht bei hohen Außentemperaturen diese Spiele über die volle Regelspielzeit stattfinden.

Gegen Sportarten, die in der Halle durchgeführt werden (können) oder z. B. gegen Schwimmen (sofern es sich nicht um wettkampfmäßiges Langstreckenschwimmen handelt), bestehen keine Bedenken.

Wenn Asthmatiker am Schulsport teilnehmen, sollte bei erhöhten Ozonkonzentrationen darauf Rücksicht genommen werden, dass diese Gruppe durch eine zusätzliche Erschwerung der Atmung relativ stärker belastet wäre als andere Personen; deshalb gilt der Hinweis, dass langdauernde körperliche Belastungen unter diesen Umständen gemieden werden sollen, für Asthmatiker besonders.

Ein sinnvoller Umgang mit dem Problem „Schulsport bei erhöhter Ozonkonzentration“ sollte daher berücksichtigen, dass unter diesen Bedingungen

  • keine Sportarten betrieben werden, die schon wegen der meist hohen Außentemperaturen nicht sinnvoll wären;
  • soweit möglich, bei stark erhöhter Konzentration der Sportunterricht in die Halle verlegt werden sollte und
  • eine Verlegung des Sportunterrichts auf andere Tageszeiten erwogen werden kann bzw. dieses Problem schon bei der Stundenplangestaltung mit bedacht wird;
  • bei der Planung von Sportfesten langdauernde körperliche Belastungen im Freien möglichst nicht in die Zeit der höchsten Außentemperaturen und der höchsten Ozonkonzentrationen gelegt werden sollten;
  • bei langdauernden körperlichen Belastungen bei einigen Personen mit gewissen Leistungseinbußen, bei einmaligen oder seltenen Belastungen jedoch kaum mit Gesundheitsbeeinträchtigungen zu rechnen ist. (Eine lange vorher geplante Veranstaltung, wie z. B. ein Schulsportfest, das einmal im Sommer stattfindet, müsste daher u. E. trotz erhöhter Ozonwerte nicht ausfallen!)

Aus Vorsorgegründen könnte bei Ozonwerten über 360 •g/m3 der Sportunterricht trotzdem ganz eingestellt werden, bei geringeren Konzentrationen halten wir dies bei Berücksichtigung der genannten Hinweise nicht für notwendig und auch nicht für sinnvoll.

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