Durchführung der Bundesjugendspiele (12.09.2013)

Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Beschlusssammlung der KMK, Beschluss-Nr. 658 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979 in der Fassung vom 12.09.2013)

Durchführung der Bundesjugendspiele

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat bereits im Jahr 1979 beschlossen, die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemein bildende Schule und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 für verbindlich zu erklären.

Die Bundesjugendspiele sprechen durch ihren pädagogischen Ansatz, ihren breitensportlich orientierte Ausprägung und ihr differenziertes inhaltliches Angebot in den Bereichen „Wettkampf“, „Wettbewerb“ und „Mehrkampf“ alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Leistungsvermögen an. Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung wird ein auf sie zugeschnittenes Angebot zur gleichberechtigten Teilnahme an den Bundesjugendspielen unterbreitet.

Wenn die schulischen Rahmenbedingungen es erlauben, sollte jährlich sowohl ein Angebot aus dem Bereich „Wettkampf“ als auch aus den Bereichen „Wettbewerb“ bzw. „Mehrkampf“ als Schulsportfest durchgeführt werden. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Schulsport zwischen Schulen und Sportvereinen ist eine gemeinsame Durchführung erstrebenswert.

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