Bestechend riskant: Piercings im Sportunterricht

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– Rheinischer GUVV empfiehlt Ablegen oder Abkleben –

(Pressemitteilung des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband vom 11. 3. 2004)

DÜSSELDORF. Vor dem Tragen von Piercings im Sportunterricht warnt der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV). Grund ist die hohe Verletzungsgefahr. An den Ringen und Kettchen können Schülerinnen und Schüler leicht hängen bleiben und sich schwer verletzen. Vor allem bei den Ballsportarten ist auch eine Gefährdung der Mitschüler nicht ausgeschlossen. Gepiercte sollten deshalb im Sportunterricht ihren Schmuck entweder abnehmen oder überkleben. Das gilt vor allem für Bauchnabel- und Kopfpiercings sowie für Ohrringe. 

„Grundsätzlich“, so Günter Andreß, amtierender Geschäftsführer des Rheinischen GUVV, „müssen Schülerinnen und Schüler während des Sportunterrichts Uhren und Schmuck ablegen, um Verletzungen zu verhindern.“ Weigert sich ein Schüler, den Schmuck abzulegen, kann der Sportlehrer ihn von bestimmten Übungen ausschließen. Das Tragen von Piercings sollte für Schüler allerdings kein Anlass sein, auf eine gänzliche Befreiung vom Sportunterricht zu spekulieren. 

„Wir sind noch nicht so weit, Piercings im Sportunterricht völlig zu verbieten, wie es das Österreichische Unterrichtsministerium im letzten Herbst getan hat. Vielmehr setzen wir noch auf die Einsicht der jungen Leute, sich durch modische Erscheinungen nicht in Gefahr bringen zu wollen“, erläutert Andreß. Sollte jedoch die Zahl von Unfällen im Sportunterricht steigen, deren Mitursache Piercings sind, müsse neu über ein Verbot nachgedacht werden. 

Der Rheinische GUVV ist Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf mit rund 1,4 Millionen versicherten Schülerinnen und Schülern. Dem Rheinischen GUVV wurden 2003 rund 57 000 Unfälle im Schulsport gemeldet. 

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