Beschluss des Hessischen Landtages zum „Jahr des Schulsports“

ABl. 11/99, S. 985

Nachfolgend gebe ich Ihnen den Beschluss des Hessischen Landtages vom 23. 6. 1999 bekannt und bitte alle Schulen in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern schon jetzt Überlegungen zur Ausgestaltung anzustellen. Der Landessportbund Hessen und die Sportjugend Hessen haben sich bereits wiederholt für die Durchführung eines „Jahr des Schulsports“ ausgesprochen. Der Hessische Landtag begrüßt und unterstützt diese Anregung, um auch damit dem Sport in Hessen in seinen vielseitigen Facetten Rechnung zu tragen und die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Leistungen des Sports über einen Zeitraum von 12 Monaten hinweg angemessen zu würdigen. Aus diesem Grunde hat bereits die ehemalige Landesregierung im Rahmen der Planung und Ausgestaltung des Hessentages 1999 in Baunatal den Sport zu einem Schwerpunkt dieser Veranstaltung gemacht. Die Landesregierung wurde aufgefordert, die Anregungen der Sportverbände für ein „Jahr des Schulsports“ aufzugreifen und darzulegen, wie sie im Wege einer besonderen Förderung, durch Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen oder auf sonstige Weise durch geeignete Maßnahmen 

  1. die erfolgreiche Kooperation zwischen hessischen Schulen und Sportvereinen auch künftig fördern wird; 
  2. den Sportunterricht in allen Schulzweigen und Altersklassen sichern wird und den Einsatz von ausgebildeten Sportpädagogen gewährleistet; 
  3. den Landessportbund Hessen, die Sportjugend Hessen, die Sportkreise und Fachverbände in die Planung und Durchführung eines „Jahr des Schulsports“ einbeziehen wird; 
  4. die Bedeutung des Sports für die Bewegungsentwicklung von Kindern im Kindergarten Rechnung tragen wird; 
  5. die Umweltbildung und den Sport miteinander zu verbinden und dem zunehmenden Zusammenhang von Sport und Umwelt Rechnung zu tragen gedenkt;
  6. den Sport auch im Justizvollzug als Teil eines funktionierenden Resozialisierungssystems gewährleistet; 
  7. dem Stellenwert des Sports für die Gesundheitsvorsorge und im Rahmen von therapeutischen Programmen gerecht wird; 
  8. die integrativen Leistungen des Sports in der Öffentlichkeit herauszustellen gedenkt; 
  9. die im Bereich des Sports ehrenamtlich Tätigen angemessen würdigt und unterstützt.

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