Stellungnahme des Deutschen Sportlehrerverbandes (DSLV) zum Problem einer Differenzierung der Lehrerwochenstunden nach Fächern

sportunterricht, Schorndorf, 53 (2004), Heft 6, S. 182–183

Zur aktuellen Situation 

Im Oktober 2002 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage eines Lehrers mit zwei Korrekturfächern abgewiesen, der unter Hinweis auf die berufliche Mehrbelastung, unter anderem durch die Korrekturen, eine Verringerung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl einklagte. Unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 1971 führte das Gericht in seiner Urteilsbegründung unter anderem aus: „Die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn sie auf ausreichende sachliche Erwägungen der Verwaltung beruht.“ Im März 2004 urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster in gleicher Sache anders. Wie vom Düsseldorfer Gericht wird auch in Münster eine Mehrbelastung durch Korrekturen festgestellt. Das Oberverwaltungsgericht allerdings hält eine Berücksichtigung dieser Mehrbelastung bei der Festlegung der individuellen Pflichtstundenzahl für geboten und empfiehlt die Schule als Regulierungsinstanz. 

Im Zeitraum zwischen den beiden Gerichtsurteilen ist einiges geschehen. In Hamburg hat ein neues Arbeitszeitmodell für Lehrkräfte an Schulen, mit der Bewertung der einzelnen Fächer durch Zuschreibung eines Faktors, heftige Reaktionen der Lehrerschaft hervorgerufen. Die Bewertung von Sport mit dem niedrigsten Faktor aller Fächer hat die Sportöffentlichkeit in Deutschland aufgeschreckt und empörte Stellungnahmen provoziert. 

In Nordrhein-Westfalen haben einige wenige Schulen damit begonnen, nach dem so genannten Bandbreitenmodell Lehrer mit Korrekturfächern zu Lasten von Lehrern ohne Korrekturen zu entlasten. Die Regierung hatte dafür vor einigen Jahren die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Bisher war jedoch von den Lehrerkonferenzen wegen Gefährdung des Schulfriedens davon kein Gebrauch gemacht worden. Inzwischen wurde auch bekannt, dass in einigen Bundesländern Kommissionen tagen, die Vorschläge für eine „gerechtere“ Verteilung der Lehrerwochenstunden auf die Fächer erarbeiten sollen. 

In einer Situation, wo juristische und fiskalische Betrachtungsweisen zu dominieren scheinen, hält es der Deutsche Sportlehrerverband für angezeigt, aus pädagogischer Sicht Stellung zu nehmen. 

  1. Bisher stellten die Kultusbehörden je nach Schulform einheitliche Pflichtstunden als zeitliches Grundkontingent zur Verfügung und schufen damit eine für alle Lehrer gleiche Voraussetzung für pädagogische Arbeit. 
    Diese Gleichbehandlung findet ihre Entsprechung in gleichen Qualifikationserfordernissen, nämlich Studium, Vorbereitungsdienst und Staatsprüfungen, und schließlich in gleicher Besoldung. 
    Durchführung und Gestaltung des Unterrichts aber, seine Qualität und Effizienz, z. B. bei der Werteerziehung, sowie das Maß an Engagement der Lehrkräfte entziehen sich einer genauen quantifizierenden Messung. Dasselbe gilt für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, spezifische Bedingungen der Lerngruppe und der Unterrichtsräume sowie für den Korrekturaufwand. Das Ausmaß der Belastung ist individuell verschieden. Es kann nicht reglementiert werden. Eine ganztätige Anwesenheitspflicht im Schulgebäude wäre nur eine Scheinlösung dieses Problems. 
  2. Schule ist Mehr als nur Unterricht; Unterrichtsende und Feierabend fallen zeitlich nicht zusammen! 
    Dort, wo Lehrkräfte sich als professionelle, engagierte, sachkompetente und phantasiereiche Lernhelfer für Kinder und Jugendliche verstehen, werden die Stunden nicht gezählt. Es gibt für diese Beanspruchung und Belastung auch kein entsprechendes Äquivalent außer der eigenen Zufriedenheit. 
    Hier hat jede Schulleitung eine wichtige Steuerfunktion. Ihre Sorgfalts- und Fürsorgepflicht erfordern es, Übereifer zu mäßigen und Beanspruchungen möglichst gleichmäßig zu verteilen. Wo das nicht möglich ist, kann die Vergabe von Entlastungsstunden für einen gewissen Ausgleich sorgen. 
    Die bayerische Kultusministerin hat erst kürzlich in einer Presseerklärung festgestellt, dass der außerunterrichtliche Bereich für Schule unverzichtbar sei und es für jede Lehrkraft zu den Dienstpflichten gehöre, hier Aufgaben zu übernehmen. 
  3. Der außerunterrichtliche Bereich von Schule bietet gute Beispiele für Tätigkeiten, die den Unterricht ergänzen oder über ihn hinausgehen können. Die Aufgaben und Ziele, beispielsweise im Schulsport, sind in Lehrplänen festgeschrieben. Er gehört zum dienstlichen Aufgabenfeld von Sportlehrkräften. 
    Die Vielfalt des Sports, seine Realisierungsmöglichkeiten, Zielsetzungen und Sozialformen können nicht alle durch den Unterricht allein vermittelt werden. Auch um hier erziehend tätig zu werden, bedarf es einer größeren Freiheit, Selbständigkeit und Verantwortung der Lehrkräfte. 
    Dem Bereich des Schulsports steht außerhalb der Schule der Bereich des Vereinssports gegenüber. Beide sind für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bedeutsam. Im außerunterrichtlichen Schulsport ist die Möglichkeit gegeben, zwischen beiden Bereichen Brücken zu schlagen und zu kooperieren. 

Forderungen 

Der Deutsche Sportlehrerverband fordert die für Schule und Unterricht Verantwortlichen auf, 

  • einheitliche Lehrerwochenstunden, unabhängig vom Fach, beizubehalten. Damit würde bei aller Andersartigkeit der einzelnen Fächer ihre prinzipielle Gleichwertigkeit und Gleichrangigkeit für die Erfüllung des Bildungsauftrags der Schule an einer zentralen Stelle unterstrichen;
  • analog zu den einheitlichen Pflichtstunden eine gleiche Besoldung bei gleicher Qualifikation zu gewährleisten; 
  • den Stellenwert der außerunterrichtlichen Veranstaltungen für das Schulleben zu unterstreichen und den Einsatz der Lehrkräfte als äquivalent zur Unterrichtsbelastung anzuerkennen; 
  • dort, wo gravierende Unterschiede in der Beanspruchung und Belastung einzelner Lehrkräfte nicht ausgeglichen werden können, den Schulleitungen durch Bereitstellung eines so genannten Entlastungsstundentopfes die Möglichkeit eines individuellen Ausgleichs zu geben. 

Verabschiedet auf der Hauptvorstandssitzung am 23./24. April 2004 in Berlin

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.