Stellungnahme des Deutschen Sportbundes zum neuen Lehrerarbeitszeitmodell an staatlichen Hamburger Schulen vom 12.03.2004
Durch die am 1.8. 2003 in Kraft getretene „Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Hamburger Schulen“ wird jedes Fach für jede Schulform, jede Jahrgansstufe, jede Kurs- und Klassenform je nach Veranschlagung des Korrekturaufwands sowie des jeweiligen Vor- und Nachbereitungsaufwands einer Unterrichtsstunde eingestuft. Das Fach „Sport“ erhält dabei die niedrigste Bewertung aller Fächer. Sportlehrkräfte müssen deshalb eine entsprechend höhere Wochenunterrichtszeit (bis zu sieben Unterrichtsstunden) erbringen als andere Lehrkräfte. Der Stellenwert des Schulsports wird dadurch entsprechend diffamiert.
Dieses Modell der Arbeitszeitregelung für Lehrerinnen und Lehrer ist seitens des Deutschen Sportbundes abzulehnen. Denn vollkommen ungeachtet bleibt bei der Faktorisierung des Unterrichtsfachs Sport die höhere physisch-psychische Arbeitsbelastung der Sportlehrkräfte, der entsprechend höhere Lärmpegel, der höhere organisatorische Aufwand (wie z. B. Raum- und Gerätekontrollen, Umziehen, Unfallverhütung, teilweise Versorgen von Schülern), Wechsel der Dienstorte und damit anfallende Wegezeiten zu schulferneren Sportstätten (Schwimmbädern, Sportplätzen, Bootshäusern, Reitplätzen etc.) sowie das zusätzliche Engagement zahlreicher Sportlehrkräfte im außerunterrichtlichen Bereich.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird aus Sicht des Deutschen Sportbundes die Entscheidung des früheren Hamburger Senats die folgenden negativen Konsequenzen nach sich ziehen:
1. Zahlreiche Maßnahmen und Aktionen im Bereich des außerunterrichtlichen Schulsports (wie beispielsweise Kooperationen zwischen Schule und Verein, die Vorbereitung und Teilnahme an Spiel- und Sportfesten, Bundesjugendspielen, Bundeswettbewerb ,Jugend trainiert für Olympia etc.) und im außerschulischen Bereich (Öffnung von Schule), die bislang zusätzlich von engagierten Sportlehrerinnen und Sportlehrern durchgeführt wurden, werden zukünftig aufgrund der erhöhten Arbeitsverdichtung der Sportlehrkräfte nicht mehr zu leisten sein.
2. Durch die Herabsetzung der Wertigkeit des Faches „Sport“ und die damit verbundene Arbeitszeiterhöhung wird die Motivation für einen qualitativ hochwertigen, kreativen und innovativen sowie animierenden Sportunterricht bei zahlreichen Sportlehrkräften eingeschränkt. Zudem werden sich zukünftig kaum noch Lehramtsstudentinnen und -studenten für diese Fachrichtung interessieren und entscheiden. Dies wird zukünftig zu einem verstärkten Mangel an qualifizierten Sportlehrkräften führen und damit auch weiterhin die Qualität des Schulsports mindern.
3. Die unberechtigt von offizieller Seite ausgewiesene verminderte Wertigkeit des Faches „Sport“ wird sich entsprechend negativ auf die Einschätzung der Bedeutsamkeit von Bewegung, Spiel und Sport für die ganzheitliche Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen, insbesondere bei den Eltern, aber auch der breiten Öffentlichkeit auswirken, was nicht zuletzt zu einem Imageverlust des gesamten Sports führen kann.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass dann weiterhin eine unverantwortliche Zunahme kindlichen Bewegungsmangels erfolgt, die ebenfalls mit einer Zunahme vielfältiger negativer Begleiterscheinungen verbunden ist (u. a. Übergewicht, mangelnde Bewegungskoordination).
Deshalb appelliert der Deutsche Sportbund sowohl an den Hamburger Senat als auch an alle anderen für die Schulpolitik Verantwortung Tragenden, darauf hinzuwirken, dass es zu einer Korrektur der Faktorisierung und somit zu einer Anhebung des Sport-Faktors kommt. Denn für die zukünftige Qualitätssicherung des Schulsports nicht nur an staatlichen Hamburger Schulen ist es aus Sicht des Deutschen Sportbundes unabdingbar, dass
- den Sportlehrkräften die Vorbereitung und Begleitung von Schülergruppen zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen (insbesondere im Hinblick auf Schulsportwettbewerbe), aber auch die Durchführung von AGs, Fördermaßnahmen, Kooperationsmaßnahmen Schule/Verein durch entsprechende Anrechnungszeiten ermöglicht wird,
- den Sportlehrkräften durch angemessene Rahmenbedingungen und Anrechnungszeiten die Möglichkeit für die Durchführung eines qualitativ hochwertigen Sportunterrichts geboten wird
- und die besonderen psychischen, physischen und organisatorischen Anforderungen der Sportlehrkräfte berücksichtigt werden.
Diese Einschätzung erfolgt nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der noch vor kurzem im Zusammenhang mit der deutschlandinternen Olympiabewerbung Hamburgs in Aussicht gestellten „Hamburger Schulsportoffensive“ und dem im August 2003 getätigten Ausruf eines „Jahr des Schulsports“ in Hamburg für 2003/2004.