Resolution zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports in Hessen

Landessportkonferenz Hessen am 19. September 2001

Wiesbaden, den 1. November 2001 II B 4.1 – 170/8710 – 14 – 

Wiesbaden II B 4.1 170/8710 –14 – ABl. 12/01, S. 821

 

1. Die Landessportkonferenz bekennt sich ausdrücklich zur Förderung eines humanen Leistungssports in Hessen. Sie ruft alle an der Nachwuchsleistungssportförderung beteiligten Partner auf, für die Talente förderliche Bedingungen für ihre sportliche Leistungsentwicklung zu schaffen. Im Zentrum aller Maßnahmen muss immer die Gesundheit der Athletinnen und Athleten stehen. Die Rahmenbedingungen müssen vor diesem Hintergrund immer auch auf die Persönlichkeitsentwicklung und die Sicherung der Schul- und Berufslaufbahn abgestellt sein. 

2. Die Landessportkonferenz begrüßt ausdrücklich die Absicht der Stadt Frankfurt am Main, sich gemeinsam mit der Region Rhein-Main um die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012/2016 zu bewerben. Die Landessportkonferenz bietet ihre ideelle Unterstützung und ihre fachliche Kompetenz an und wird die angestrebte Bewerbungsinitiative aktiv unterstützen. 

3. Die Landessportkonferenz empfiehlt die Erarbeitung einer „Leistungssportkonzeption Hessen“, die den Zeitraum bis 2008 umfassen sollte und die erkennbare Schwerpunktsetzungen aufzeigt. 

4. Bereits jetzt bittet die Landessportkonferenz den Landessportbund Hessen und die Hessische Landesregierung konkret die Umsetzung folgender Fördermaßnahmen zu prüfen: 

  • Anhebung der Mittel für zusätzliche Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen der Verbände mindestens auf den Stand von 1989, 
  • Erarbeitung einer Trainerkonzeption, um ein tägliches Training mit qualifizierten haupt- und/oder nebenamtlichen Trainerinnen und Trainern zu ermöglichen, 
  • Erhöhung der am Bedarf der jeweiligen Verbände orientierten Zahl der haupt- und nebenamtlichen Trainerinnen und Trainer durch zusätzliche Bereitstellung von Mitteln, 
  • Optimierung der Situation des Hauses der Athleten durch Einstellung einer pädagogischen Leitung. 

5. Das „Aktionsprogramm der Hessischen Landesregierung zur Förderung des Sports in Schulen und Vereinen“ ist zuletzt im Rahmen des Workshops „Talentsuche und -förderung im Spannungsfeld von Schule und Leistungssport“ unverändert als geeignetes Instrument zur Talentsuche und Talentförderung in Hessen bestätigt worden. Die für dieses Programm im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel müssen mindestens im bisherigen Umfang für die kommenden Jahre erhalten bleiben. Darüber hinaus fordert die Landessportkonferenz die am Aktionsprogramm beteiligten Partner auf, die im Rahmen des o.g. Workshops aufgezeigten Optimierungsansätze für dieses Programm zu prüfen und zügig umzusetzen. 

6. Die Landessportkonferenz empfiehlt, das Verbundsystem „Schulleistungssport“ in Hessen gezielt auszubauen. 

Insbesondere ist anzustreben, dass die Träger die Rahmenbedingungen an der Carl-von-Weinberg-Schule in Frankfurt, der Eliteschule des Sports in Hessen, im Hinblick auf die notwendigen ortsnahen Sportstätten verbessern und ebenso die Rahmenbedingungen am Ski-Internat in Willingen, am Basketball-Teilzeit-Internat in Langen sowie am Leichtathletik-Internat in Bad Sooden-Allendorf auch in Zukunft absichern. 

7. Die Arbeit des Olympiastützpunktes Frankfurt-Rhein-Main hat sich bewährt. Die Landessportkonferenz empfiehlt daher, den Olympiastützpunkt weiterhin so auszustatten, dass er die notwendigen Serviceleistungen für die Sportlerinnen und Sportler, insbesondere die dringend erforderliche soziale Betreuung der Athletinnen und Athleten, erbringen kann. 

8. Die sportmedizinische Betreuung und Beratung ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Leistungs- und Spitzensport. Die Landessportkonferenz appelliert daher an die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte, die Sportmedizinischen Untersuchungsstellen zu erhalten und entsprechend auszustatten. Sie fordert die Sportverbände auf, mit großem Nachdruck dafür zu sorgen, dass die jugendlichen Leistungssportler mindestens einmal jährlich sportmedizinisch untersucht werden. Die Landessportkonferenz sieht die Notwendigkeit, das Sportmedizinische Institut in Frankfurt am Main als Sportmedizinische Hauptberatungsstelle des Landes in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten. 

9. Die Landessportkonferenz hält es für dringend erforderlich, geeignete, insbesondere präventive, Maßnahmen zur Bekämpfung des Dopings in Hessen zu ergreifen. Sie unterstützt die Bemühungen der Landeshauptstadt Wiesbaden, Sitz der Nationalen Anti-Doping-Agentur zu werden. 

10. Voraussetzung für die Entwicklung von Leistung im Sport ist ein entsprechender Stand an Trainings- und Wettkampfstätten. Die Landessportkonferenz bittet den Landessportbund Hessen in Verbindung mit den Sportfachverbänden darum, vor dem Hintergrund der bestehenden Sportstätteninfrastruktur eine nach Prioritäten aufgestellte Bedarfsanalyse für notwendige Trainings und Wettkampfstätten in Hessen zu erstellen. 

11. Die Landessportkonferenz unterstützt die Einrichtung einer Stiftung Sporthilfe Hessen als Möglichkeit einer an sozialen Gesichtspunkten orientierten finanziellen Förderung von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern in Hessen. 

12. Die Landessportkonferenz fordert den Landessportbund Hessen auf, gemeinsam mit dem Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband und in Abstimmung mit dem Deutschen Behinderten-Sportverband ein Konzept für die gezielte Förderung behinderter Leistungssportlerinnen und Leistungssportler in Hessen zu erarbeiten. 

13. Die Landessportkonferenz bittet den Landessportbund Hessen und die zuständigen Ministerien über den Fortgang der Bemühungen zur Verbesserung der Förderung des Leistungssports in Hessen im Rahmen der Landessportkonferenz regelmäßig zu berichten.

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