Schlittenfahrt im verschneiten Taunus endet vor dem Amtsgericht

Zeitungsartikel von Werner Hinzpeter in der Frankfurter Rundschau
Eschborner Schüler fuhr eine Rentnerin um: Strafverfahren gegen den Lehrer gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt

Ein Lehrer allein genügt nicht, um eine Schlittenfahrt zu beaufsichtigen, stellte kürzlich das Amtsgericht Königstein fest. Eine Frau war durch einen Schlitten fahrenden Schüler verletzt worden. Das Strafverfahren gegen den Lehrer wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. 

Königstein. Der Angeklagte selbst hat den Schlitten nicht gefahren, der eine damals 65-jährige Frankfurterin schwer verletzte, sondern einer seiner Schüler. Weil der 16jährige auf dem vereisten Parkplatz oberhalb von Falkenstein nicht bremsen konnte, fuhr er die Rentnerin im Februar 1993 um. Sie erlitt einen Schädelbruch, kann noch heute auf dem rechten Ohr nicht hören und hat erhebliche Kreislaufprobleme. Doch während der Schüler am Dienstag seine Führerscheinprüfung absolvierte, saß sein Lehrer D. auf der Anklagebank des Amtsgerichts Königstein. Fahrlässige Körperverletzung warf ihm der Staatsanwalt vor, weil er die Aufsichtspflicht über seine Eschborner Schulklasse nicht ausreichend erfüllt habe. Er habe den Unfall an der Spitze seiner Rodelgruppe deshalb nicht verhindern können, weil er am Ende der Klasse gefahren sei. 

Die Klasse habe sich zuvor auf einem einwöchigen Skilehrgang vorbildlich verhalten, sagte D. Er habe die Schüler vor der Schlittenabfahrt noch einmal ausdrücklich gewarnt, vorsichtig zu fahren und sei dann hinten bei den langsameren, schwächeren Rodlern geblieben. Nach den Regeln des Hessischen Kultusministeriums reiche ab der neunten Klasse ein einzelner Lehrer als Aufsichtsperson, und auch die Schulleitung hat dies ohne jede Rückfrage genehmigt. 

„Der Hauptvorwurf ist meiner Meinung nach auch der Schulleitung zu machen“, sagte Richterin Christine Rademacher, da sie den Ausflug mit 25 Schülern mit nur einer Aufsichtsperson genehmigt habe. Aber auch der Angeklagte selbst hätte darauf kommen müssen, eine zweite Person mitzunehmen. Sie einigte sich schließlich mit dem Staatsanwalt und dem Angeklagten darauf, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 1000 Mark einzustellen. D. muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. 

„Das hätte sicher jeden ihrer Kollegen treffen können“, resümierte der Staatsanwalt. „Aber Ihnen muss klar werden, dass in solcher Weise den Anforderungen des Gesetzes nicht genüge getan wird.“ Der Lehrer fragte sich angesichts der Verhandlung laut, ob er zukünftig überhaupt noch zu Ausflügen mit seinen Schülern bereit sei, wenn er solche juristischen Folgen befürchten müsse. 

„Ich habe den Fall ganz anders gesehen“, sagte eine der Zeuginnen, die vor Gericht gar nicht mehr gehört wurde. Den Ausgang des Prozesses zu Lasten des Lehrers finde sie ungerecht. Den Parkplatzbetreiber treffe eine Mitschuld, denn er habe nicht gestreut. Und die verletzte Frau hätte sich ihrer Meinung nach gar nicht bei Schnee in den Taunus wagen sollen, so unsicher habe sich die alte Dame mit ihrer Begleiterin über den Schnee bewegt. Eine der beiden sei sogar auf Krücken gegangen. 

Weitere Informationen:

Quelle: VDL – informiFert 1/1995, S. 45–46

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.