Durchführung der Bundesjugendspiele (25.11.2004)

Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26. 10. 1979 in der Fassung vom 25.11.2004

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat bereits im Jahr 1979 beschlossen, die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemein bildende Schule und die Teilnahme daran für die Schülerinnen und Schüler bis zum 10. Schuljahr für verbindlich zu erklären. 

Die Bundesjugendspiele sprechen durch ihre breitensportlich orientierte Ausprägung, ihr differenziertes inhaltliches Angebot in den Bereichen “Wertkampf, “Wettbewerb” und “Mehrkampf alle Schülerinnen und Schüler an, sie sind auch für leistungsschwächere Kinder und Jugendliche motivationsfördernd. 

Wenn die schulischen Rahmenbedingungen es erlauben, sollte jährlich sowohl ein Angebot aus dem Bereich „Wettkampf als auch aus den Bereichen “Wettbewerb” bzw. Mehrkampf als Schulsportfest durchgeführt werden.

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